08 Mai 2019

BAUBEGLEITENDE BAUMPFLEGE

IDB beantragt eigenen FLL-Leitfaden

Bereits seit einigen Jahren macht sich die Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung mit verschiedenen Initiativen dafür stark, dass Baumaßnahmen und Tiefbauarbeiten im Umfeld von Bäumen nur in Begleitung von Baumpflegern durchgeführt werden. Auf der Website der ältesten Baumpflegevereinigung Deutschlands können sich Fachleute kostenlos Materialien und konkrete Handlungsempfehlungen herunterladen, die darüber informieren, wie aktiver Wurzelschutz in Städten und Gemeinden erfolgreich praktiziert werden kann. Nun geht die QBB noch einen Schritt weiter: Bei der Mitgliederversammlung der IDB, die im Zuge der Deutschen Baumpflegetage am 8. Mai 2019 in der Messe Augsburg stattfand, stellte der Verband gemeinsam mit der ISA und dem Fachverband geprüfter Baumpfleger einen Antrag an die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL).

Die Botschaft: Die FLL soll sich des Themas „Baubegleitende Baumpflege zum Schutz von Bäumen auf Baustellen“ annehmen und die Inhalte der bestehenden Regelwerke, Richtlinien und Normen in einem anwendungsbezogenen Handlungsleitfaden bündeln und kommentieren. Auf diese Weise soll die praktische Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen sowohl für kommunale und private Auftraggeber als auch für Planer, Gutachter und Baumpfleger verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Beschluss, den Antrag in Namen der IDB an die FLL zu stellen, war zuvor von den Mitgliedern der IDB bei der Mitgliederversammlung einstimmig getroffen worden.

Das Problem ist nicht die Bereitschaft, sondern die Umsetzbarkeit

Der Schutz von Bäumen auf Baustellen wird bereits in vielen Regelwerken beschrieben und erläutert. Doch bei der Umsetzung, so die Argumentation der IDB-Mitglieder, hapere es nach wie vor. Dies liegt laut dem QBB-Vorsitzenden Hans Rhiem in vielen Fällen keineswegs an der mangelnden Bereitschaft, die Baumwurzeln zu schützen und eine baumfachliche Baubegleitung zuzulassen: „Seit wir unsere Handlungsempfehlungen auf der QBB-Website haben, werden sie jeden Monat zwischen 120 und 150 Mal heruntergeladen. Dies zeigt, dass die Sensibilität und das Bewusstsein für dieses wichtige Thema vorhanden sind. Allerdings weisen zahlreiche Anfragen darauf hin, dass die Verantwortlichen nicht wissen, wie sie ein solches System zuverlässig und systematisch in ihren Verwaltungsapparat und den jeweiligen Bauprozess integrieren sollen.“ Dabei, so Rhiem weiter, zeige zum Beispiel die Stadt Hamburg, dass die konsequente Umsetzung eines Wurzelschutzes von Beginn der Planung bis zum Abschluss der Baumaßnahme machbar sei und bei entsprechender Konsequenz als elementarer Bestandteil von Bauprojekten fachübergreifend akzeptiert würde.

Der neue Fachbericht der FLL, so heißt es im Antrag der IDB, sollte zunächst die notwendigen Maßnahmen zur baubegleitenden Baumpflege skizzieren. Der Ablauf einer baumfachlichen Baubegleitung könne anhand einer Checkliste dargestellt werden. Vor allem, so heißt es im Antrag weiter, müsse die Darstellung der praktischen Umsetzung leicht verständlich sein, so dass „die bislang zum Schutz von Bäumen auf Baustellen bestehenden Hinweise und Empfehlungen nicht mehr als lose Blattsammlung daherkommen, sondern in einem anschaulichen Kontext gebündelt und als anwendungsbezogener Handlungsleitfaden dargestellt werden.“

Positiver Beschluss: FLL kündigt Gründung eines Fachgremiums an

Im Vorwege der IDB-Mitgliederversammlung hatte die QBB die FLL darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Interessensgemeinschaft Deutsche Baumpflege nach Zustimmung durch alle Mitglieder in Augsburg die Erstellung eines FLL-Fachberichtes beantragen wird. „Da wir rechtzeitig über die Pläne der IDB informiert wurden, konnten wir dem Vorschlag bereits vorab im Präsidium diskutieren. Die Präsidiumsmitglieder begrüßen den Antrag der IDB und haben zugestimmt, das Thema ´Bauvorbereitende und Baubegleitende Baumpflege zum Schutz von Bäumen auf Baustellen` in einem Gremium weiter zu verfolgen. Das FLL-Präsidium hält eine fachliche Kommentierung der bereits existenten Regelwerke und Vorgaben für wichtig mit dem Ziel, eine gebündelte, fachlich qualifizierte Publikation für die Praxis zu entwickeln“, sagte der FLL-Geschäftsführer Jürgen Rohrbach. Die FLL sagte zu, ein breit aufgestelltes Gremium zu gründen, das mit der Erstellung des Fachberichtes betraut sein wird.

Hans Rhiem äußerte sich erfreut über den positiven Beschluss der FLL: „Als eine der Haupt-Initiatoren des Antrags hat die QBB den Weg in die Richtung eines qualifizierten Baumschutzes auf Baustellen weiter geebnet. Wir freuen uns, dass wir in den Mitgliedern der IDB und in der FLL so starke und engagierte Partner in diesem für die Gesundheit der Bäume so existenziellen Bereich haben! Ich bin zuversichtlich, dass wir mit einem stark praxisorientierten Regelwerk der FLL einen großen Beitrag dazu leisten können, dass eine baubegleitende Baumpflege irgendwann nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein wird.“

Autor/-in: Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e.V.

24 Apr 2019

Lärmarmer Pflasterbau: FGSV veröffentlich neues Merkblatt

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat das „Merkblatt für Lärmarme Pflasterdecken“ (M LP) (FGSV 621) mit einer Ausgabe 2019 herausgegeben. Das Merkblatt behandelt Pflasterbauweisen in ungebundener Bauweise, die hinsichtlich der Ausführung der Pflasterdecke lärmtechnisch optimiert sind. Das M LP beinhaltet Anforderungen und Hinweise zur Planung, Ausführung und Erhaltung Lärmarmer Pflasterbauweisen. Ein weiteres Kapitel ist den Baustoffen gewidmet. Das M LP basiert auf umfangreichen Lärmmessungen, weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen und bautechnischen Erfahrungen.

Die Anwendung des Merkblattes setzt voraus, dass die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen“ (ZTV Pflaster StB) (FGSV 699) sowie die „Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen“ (TL Pflaster StB) (FGSV 643) Bestandteil des Bauvertrages sind. Daneben sind die Inhalte des „Merkblattes für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (FGSV 618/2) sowie für Einfassungen (FGSV 618/1)“ (M FP) zu beachten. Lärmmessungen an einer Reihe von langjährig unter Verkehr befindlichen Pflasterdecken haben gezeigt, dass, unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen, Pflasterdecken in ihrer Lärmminderungswirkung vergleichbar mit konventionellen Asphaltdeckschichten, wie Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt, sein können.

Die in den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) (FGSV 334) angegebenen Korrekturwerte für Pflasterdecken geben somit die aktuelle Situation nicht umfänglich wieder. Aus den Ergebnissen der Lärmmessungen wurde erkennbar, dass Pflasterdecken eine Lärmminderung von bis zu -2,8 dB(A) erreichen können. Derzeit befindet sich eine Neufassung der RLS in Vorbereitung. Erst nach dem Vorliegen der zu erwartenden Neufassung der RLS können für lärmarme Pflasterdecken neue Korrekturwerte DSD abgeleitet werden. Dennoch sollen schon jetzt die kommunalen Baulastträger ausdrücklich zur Anwendung der beschriebenen Bauweisen ermutigt werden, um nunmehr Lärmarme Pflasterbauweisen im lärmsensiblen Umfeld umsetzen zu können. Des Weiteren soll auf diese Weise baldmöglichst eine Reihe von mehrjährig unter Verkehr befindlichen Verkehrsflächen vorliegen, auf denen die notwendigen weiteren Lärmmessungen zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Lärmminderungswirkung durchgeführt werden können.

Autor/-in: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) e. V.

18 Apr 2019

Rasensamenmischungen für Hausgärten im Test

Für Gebrauchsrasen rund ums Haus hat die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe der Zeitschrift test 41 aktuelle Rasensamenmischungen für die Kategorien Spiel-/Universalrasen, Nachsaat, Schattenstandort, Trockenbereiche getestet. Im Folgenden präsentieren wir die Ergebnisse.

Wie wurde bewertet?
Die Tester orientierten sich bei der Bewertung der Rasensamenmischungen vor allem an den Empfehlungen, die die FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau in den Regel-Saatgutmischungen (RSM) und das Bundessortenamt in der Sortenliste Rasengräser (RSM Rasen 2018) angeben. Dazu wurden die Angaben zu den verwendeten Gräsern auf den Verpackungen der jeweiligen Mischungen entsprechend der RSM-Empfehlungen analysiert: Enthalten die Mischungen die nach RSM empfohlenen Rasenarten und -sorten für den deklarierten Einsatzzweck? Enthalten Sie ungeprüfte Sorten mit nicht definierten Eigenschaften?

Danach wurden allerdings nur 20 Mischungen als „geeignet“ bewertet. Sie verwenden zu 100% für Hausgärten nach RSM empfohlene Rasensorten, die zu den beworbenen Einsatzzwecken passen. Der Testeinkauf erfolgte von Juni bis August 2018.

Für Gebrauchsrasen eignen sich Gräser, die niedrig und in die Breite wachsen, damit weniger häufig gemäht werden muss und sich eine dichte Grasnarbe bildet. Ungeeignet sind Mischungen für landwirtschaftliche Zwecke, die einen hohen Anteil von Futtergräsern enthalten.

Spiel-Universalrasen
Für den Einsatz als Spiel-/Universalrasen rund ums Haus wurden 16 Mischungen getestet, wovon nur acht „geeignet“ sind. Für diese Verwendung eignen sich spezielle Sorten vom Deutschen Weidelgras (Lolium perenne), Gewöhnlichen Rotschwingel (Festuca rubra), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis).

Die Aktionsware von Aldi Nord Park Rasensamen Sport und Spiel ist die beste Wahl. „Geeignet“ sind auch Compo Rasensamen Spiel & Sport, Dehner Spiel- und Sportrasen, Kiepenkerl Spiel- und Sportrasen, Pflanzen Kölle’s Bester Sport- und Spielrasen, Wolf Garten Sport- und Spielrasen, Wolf Garten Universal-Rasen.

Mit Einschränkung bzw. wenig geeignet sind Mischungen von Obi, Toom, Bauhaus, Hellweg, Hornbach, Toom.

Nachsaat
Viele Spezialmischungen für die Rasenreparatur sind im Handel zu finden; für diesen Verwendungszweck wurden 10 Produkte getestet. Dabei eignen sich Mischungen mit großem Anteil vom Deutschen Weidelgras (Lolium perenne) als Lückenschließer, die unansehnliche Schadstellen schnell wieder begrünen.

Compo Saat „Nachsaat-Rasen“ deklariert einen 90-Prozent-Anteil von Deutschem Weidelgras, und zwar hochwertige Sorten, und erfüllt sogar die RSM-Anforderungen an die Regeneration von Sportrasen.

„Geeignet“ sind auch Dehner Rasen Nachsaat, Kiepenkerl Complete Nachsaat-Rasen, Pflanzen Kölle Kölle’s Beste Rasen-Nachsaat, Wolf Garten Turbo-Nachsaat, Toom Power Nachsaat.

Mit Einschränkung bzw. wenig geeignet sind Mischungen von Obi, Toom, Bauhaus, Hellweg, Hornbach.

Schattenstandort
Da Gräser helle Standorte bevorzugen, eignen sich nur wenige Rasensorten auch gut für den Schatten, z.B. die Sorten vom Läger-Rispengras (Poa supina). Es wurden 10 Rasensamenmischungen für Schatten getestet.

Der Samenmix von Wolf Garten Schatten & Sonne eignet sich – gemessen an RSM-Anforderungen – besonders für Spielrasen auch im Schatten. Ebenso wie der Dehner Schattenrasen enthält er schattentaugliche Poa-supina-Sorten. Andere Mischungen, wie Compo Saat Schatten-Rasen oder Pflanzen Kölle Kölle’s Bester Schatten-Rasen, sind für Gebrauchsrasen geeignet, aber eher für lichten Halbschatten zu empfehlen.

Mit Einschränkung bzw. wenig geeignet sind Mischungen von Obi, Bauhaus, Hornbach.

Für Trockenbereiche
Der Klimawandel bringt immer längere Trockenperioden mit sich, was sich auch auf die Zusammensetzungen geeigneter Rasenmischungen auswirkt. Für trockene Standorte eignen sich Mischungen mit hohen Anteilen von bewährten Sorten des Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea). Sie benötigen weniger Bewässerung. Fünf Mischungen für diesen Zweck sind berücksichtigt.

Hohe Rohr-Schwingel-Anteile deklarieren alle geeigneten Mischungen. Die Rezeptur des Wolf-Garten-Trocken-Rasen Premium erfüllt RSM-Anforderungen. Weiterhin „geeignet“ sind die Mischungen von Kiepenkerl Sunny Green – Rasen für trockene Standorte, Toom Wassersparrasen und Pflanzen Kölle’s Beste Trocken-Rasen.

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