Lärmarmer Pflasterbau: FGSV veröffentlich neues Merkblatt

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat das „Merkblatt für Lärmarme Pflasterdecken“ (M LP) (FGSV 621) mit einer Ausgabe 2019 herausgegeben. Das Merkblatt behandelt Pflasterbauweisen in ungebundener Bauweise, die hinsichtlich der Ausführung der Pflasterdecke lärmtechnisch optimiert sind. Das M LP beinhaltet Anforderungen und Hinweise zur Planung, Ausführung und Erhaltung Lärmarmer Pflasterbauweisen. Ein weiteres Kapitel ist den Baustoffen gewidmet. Das M LP basiert auf umfangreichen Lärmmessungen, weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen und bautechnischen Erfahrungen.

Die Anwendung des Merkblattes setzt voraus, dass die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen“ (ZTV Pflaster StB) (FGSV 699) sowie die „Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen“ (TL Pflaster StB) (FGSV 643) Bestandteil des Bauvertrages sind. Daneben sind die Inhalte des „Merkblattes für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (FGSV 618/2) sowie für Einfassungen (FGSV 618/1)“ (M FP) zu beachten. Lärmmessungen an einer Reihe von langjährig unter Verkehr befindlichen Pflasterdecken haben gezeigt, dass, unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen, Pflasterdecken in ihrer Lärmminderungswirkung vergleichbar mit konventionellen Asphaltdeckschichten, wie Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt, sein können.

Die in den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) (FGSV 334) angegebenen Korrekturwerte für Pflasterdecken geben somit die aktuelle Situation nicht umfänglich wieder. Aus den Ergebnissen der Lärmmessungen wurde erkennbar, dass Pflasterdecken eine Lärmminderung von bis zu -2,8 dB(A) erreichen können. Derzeit befindet sich eine Neufassung der RLS in Vorbereitung. Erst nach dem Vorliegen der zu erwartenden Neufassung der RLS können für lärmarme Pflasterdecken neue Korrekturwerte DSD abgeleitet werden. Dennoch sollen schon jetzt die kommunalen Baulastträger ausdrücklich zur Anwendung der beschriebenen Bauweisen ermutigt werden, um nunmehr Lärmarme Pflasterbauweisen im lärmsensiblen Umfeld umsetzen zu können. Des Weiteren soll auf diese Weise baldmöglichst eine Reihe von mehrjährig unter Verkehr befindlichen Verkehrsflächen vorliegen, auf denen die notwendigen weiteren Lärmmessungen zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Lärmminderungswirkung durchgeführt werden können.

Autor/-in: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) e. V.